Qualitätssicherung
Einen entscheidenden Anteil für die Akzeptanz des SPNV-Angebots durch den Kunden hat die von den einzelnen Eisenbahnverkehrsunternehmen erbrachte Qualität. Die LNVG als SPNV-Aufgabenträger überwacht die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards.
Qualitätsstandards
Um die Qualität der vom Aufgabenträger geforderten Leistung zu sichern, werden in den Verkehrsverträgen verschiedene Qualitätsstandards definiert:
- Pünktlichkeit
- Zugausfall (einschließlich Busnot- und Schienenersatzverkehr)
- Zugbildung
- Fahrzeugzustand (Sauberkeit und Funktion)
- Zugbegleitpersonal (Fahrscheinkontrollen)
- Fahrgastinformation
Für diese Qualitätsstandards sind die Anforderungen, die Art der Messung und die Bewertung der festgestellten Qualität festgelegt.
Qualitätskontrolle
Um die erbrachte Qualität kontrollieren zu können, stehen der LNVG unterschiedliche Methoden zur Verfügung:
- Täglicher Betriebslagebericht
- Monatlicher Statusbericht und regelmäßiges Statusgespräch
- Fahrgastbefragungen
- Kundeneingaben
Qualitätsmängel
Werden vereinbarte Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, sind im Verkehrsvertrag Sanktionen vorgesehen:
- Kürzung der Zuschusszahlungen
- Vertragsstrafen