Die niedersächsische Landesregierung hat in 2016 den Aktionsplan Inklusion 2017/2018 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Eine der im Aktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen im Handlungsfeld Mobilität ist die Einrichtung einer Beschwerde- bzw. Clearingstelle bei der LNVG.
Seit Januar 2019 ist für den Bereich des schienen- und straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (SPNV und ÖPNV) eine landesweit tätige „Clearing- und Beschwerdestelle Barrierefreiheit im OPNV" eingerichtet.
Die LNVG hat die SNUB zur operativen Durchführung dieser Tätigkeit beauftragt. Ziel ist, einen umfassenden Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Schlichtungsverfahren im Zusammenhang mit öffentlichem Personenverkehr zu schaffen, und eine gesammelte Erfassung derjenigen Beschwerden, welche generelle Probleme in diesem Bereich betreffen, aber für Schlichtungsverfahren ungeeignet sind.