Förderfähig sind neue Omnibusse sowie Gebrauchtfahrzeuge (bis zu einem Alter von fünf Jahren). Es werden sowohl dieselbetriebene Busse als auch Fahrzeuge mit alternativen Antriebsformen wie Elektro-, Voll-Hybrid- und Erdgasantrieb gefördert. Daneben werden bei Diesel- und Erdgasfahrzeugen zusätzliche Mild-Hybridmodule bezuschusst. Der Fördersatz beträgt für Neufahrzeuge bis zu 40% und für Gebrauchtfahrzeuge bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der maximal zuwendungsfähigen Ausgaben je Fahrzeugmodell ist der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Zwingende Voraussetzung für eine Förderung ist die Barrierefreiheit. Es sind daher grundsätzlich nur Fahrzeuge mit Niederflurtechnik förderfähig. In Fällen, in denen der Antragsteller nicht mit einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) betraut ist, kann eine Förderung ausschließlich als De-minimis-Beihilfe gewährt werden. Hier dürfen je Unternehmen maximal 300.000 € binnen drei Jahren als Zuwendung ausbezahlt werden. Die Förderung von Bürgerbussen ist gesondert geregelt. Weitere Hinweise finden Sie auf der Fachseite Bürgerbusse.
Die Förderanträge sind bis zum 31. Mai eines Jahres für Anschaffungen, die im Folgejahr getätigt werden sollen, vollständig einzureichen. Die Förderrichtlinie und die erforderlichen Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.
Daneben wird in der laufenden EFRE-Periode eine Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben aus EFRE-Mitteln gewährt, welche über die NBank abgewickelt wird. Die entsprechenden Informationen finden Sie auf der Website der NBank.