Bei Auslaufen eines Verkehrsvertrages mit einem Eisenbahnverkehrsunternehmen ist ein neues Wettbewerbsverfahren vergaberechtlich vorgeschrieben. Je nachdem, ob vorhandene Fahrzeuge weiterhin genutzt werden können oder nicht, findet die Neuausschreibung schon bis zu fünf Jahre vor Betriebsaufnahme im neuen Verkehrsvertrag statt, damit ggf. ausreichend Zeit für die Beschaffung von Neufahrzeugen besteht.
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Ralf Hoopmann Tel: +49 511 53333-142
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