Wieviel Zeit vergeht zwischen Ausschreibung und Betriebsaufnahme?
Für die Lieferung von Neufahrzeugen werden im Allgemeinen inzwischen mindestens vier Jahre angesetzt. Dieser Zeitbedarf wird bei den SPNV-Ausschreibungen im Normalfall berücksichtigt. Sind Poolfahrzeuge der LNVG vorhanden, die weitergenutzt werden sollen, kann eine Ausschreibung auch kurzfristiger zum Vertragsende erfolgen. Rechtliche Auseinandersetzungen, angestrengt durch unterlegene Bieter, können dabei aber ebenso wenig im Vorfeld eingeplant werden wie plötzliche Probleme eines Fahrzeugherstellers bei Produktion, Inbetriebnahme oder Zulassung eines neuen Fahrzeugs, das eigentlich „baugleich“ schon anderswo in Deutschland fährt. Im Übrigen lässt die LNVG in vielen Ausschreibungen auch Gebrauchtfahrzeuge zu, wenn von einer entsprechenden Verfügbarkeit ausgegangen werden kann (z. B. im Verfahren zur Neuausschreibung der Regio-S-Bahn Bremen/ Niedersachsen).
Was bedeutet eine Ausschreibung für die Personale des bisherigen Betreibers?
Grundsätzlich haben die Personale der Eisenbahnverkehrsunternehmen durch den niedersächsischen Fahrzeugpool den Vorteil, dass der „Übergang der Betriebsmittel“, also der Wechsel vorhandener Poolfahrzeuge der LNVG vom bisherigen zu einem Nachfolgebetreiber, gesetzlich eine verpflichtende Übernahme der Personale durch den neuen Betreiber sichert. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber im Zuge der Reform des Vergaberechtes seit Frühjahr 2016 im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegt, dass auch bei SPNV-Ausschreibungen ohne Betriebsmittelübergang die Aufgabenträger eine verpflichtende Personalübernahme anordnen sollen. Diese neue Regelung wurde sowohl bei der Neuausschreibung der S-Bahn Hannover als auch bei der Regio-S-Bahn Bremen/ Niedersachsen bereits angewendet. Dabei muss mindestens nach den Tarifverträgen des übernehmenden Unternehmens weiterbezahlt werden, wofür es im Übrigen auch eine Tariftreuevorgabe (Zahlung nach einem repräsentativen Tarifvertrag) nach dem Tariftreue- und Vergabegesetzes des jeweiligen Bundeslandes gibt.