Kosten im SPNV

Nachfolgend finden Sie Informationen zu Höhe und Struktur der Kosten des SPNV.

 

Die Frage, was der SPNV kostet, ist so ohne Weiteres nicht zu beantworten. Denn zunächst ist zu klären, was mit der Fragestellung eigentlich gemeint ist.

  • Geht es um die Frage, welchen Zuschussbedarf der SPNV in Deutschland verursacht?
  • Geht es um die Frage, welcher Zuschussbedarf für eine Leistungseinheit (Zugkm) entsteht?
  • Geht es um die Frage, wie sich der Zuschussbedarf zusammensetzt?

Die besten Antworten auf diese Fragen ergeben sich aus dem Gutachten„Revision der Regionalisierungsmittel - Mittelbedarf der Bundesländer für den Revisionszeitraum 2015-2030 (Quelle: Homepage der Verkehrsministerkonferenz, Bericht zur Tagung der Verkehrsminister am 1./2. Oktober 2014.

Kosten-Erlös-Zuschuss-Struktur im SPNV (Stand 2015)

Für das Jahr 2015 kommen die Gutachter für den SPNV in Deutschland auf einen Zuschussbedarf in Höhe von rund 6.120,6 Mio. Euro. (Quelle: ebenda, Seite 10). Pro Leistungseinheit – üblicherweise in Zugkm gemessen, also einem Zug, der die Distanz von einem Kilometer zurücklegt – beträgt der durchschnittliche Zuschussbedarf im deutschen SPNV rechnerisch 9,09 € (Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von 673,6 Mio. Zugkm/Jahr [Gutachten, Seite 10]). Mathematisch ausgedrückt ist der Zuschussbedarf die Differenz von Kosten des EVU für die Leistungserbringung und Erlösen aus den Beförderungstarifen – umgangssprachlich „Fahrgeldeinnahmen“.

Die Kosten im SPNV in Deutschland betragen durchschnittlich 15,14 €/Zugkm (Quelle: eigene Berechnungen und Gutachten, Seite 15). Die Höhe der Erlöse beläuft sich im bundesweiten Durchschnitt auf 6,05 €/Zugkm (Quelle: eigene Berechnungen und Gutachten, Seite 15).
Auf Basis des o.a. Gutachtens und eigener Berechnungen ergibt sich im Jahr 2015 für den SPNV in der Bundesrepublik Deutschland folgende durchschnittliche Kostenstruktur:

  • Entgelte für die Nutzung von Trassen („Trassenentgelte“ i.W. an DB Netz AG): 4,86 €/Zugkm / 32,1 %
  • Entgelte für die Nutzung von Stationen („Stationsentgelte“ i.W. an DB S&S): 1,20 €/Zugkm / 7,9 %
  • Kosten für Triebfahrzeugführer und Zugbegleitpersonale: 1,36 €/Zugkm / 9,0 %
  • Energiekosten (Bahnstrom oder Dieselkraftstoff): 1,97 €/Zugkm / 13,0 %
  • Kosten für Reinigung und Instandhaltung der Fahrzeuge: 1,51 €/Zugkm / 10,0 %
  • Verwaltung, Wagnis & Gewinn: 0,91 €/Zugkm / 6,0 %
  • (kalkulatorische) Kapitalkosten für Fahrzeuge und Werkstattgebäude: 3,33 €/Zugkm / 22,0%

(Quelle: RegG-Gutachten, eigene Berechnungen)

 

 

Bundesweite Erhebungen über Kosten und Erlöse im SPNV wie solche, die dem o.g. Gutachten zugrunde liegen, werden nicht jährlich, sondern nur anlassbezogen durchgeführt. Daher können nicht jedes Jahr neuerhobene Werte nachgewiesen werden. Allerdings haben bei sachgerechter Fortschreibung von Kosten und Erlösen die für das Jahr 2015 aufgezeigten grundsätzlichen Zusammenhänge und Determinanten auch weit über das Jahr der Nachweisung hinaus Aussagekraft.

Da insbesondere die wirtschaftlichen Aspekte von Verkehrsverträgen und Ausschreibungen dem Vertraulichkeitsschutz unterliegen, können wir an dieser Stelle keine exakten Werte für einzelne Teilnetze kommunizieren.

In Kapitel 7.4 unseres SPNV-Konzeptes finden Sie unter der Überschrift „Monetäre Aspekte des Wettbewerbs“ (Seite 63) weitere Informationen.

Cookies sind für ein korrektes Funktionieren der Webseite notwendig. Außerdem nutzen wir auf dieser Webseite Cookies zur Optimierung der Inhalte mit Hilfe der statistischen Auswertung des Benutzerverhaltens. Klicken Sie auf „Cookies aktivieren", um Cookies zu akzeptieren und die Website zu besuchen. Klicken Sie auf "Cookies deaktivieren", um nur die technisch notwendigen Cookies zu aktivieren.