Nahverkehrsplan (NVP)

Der Nahverkehrsplan ist der ÖPNV-Rahmenplan des Aufgabenträgers und zugleich ein relevantes Steuerinstrument. Gemäß §6 (1) Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) soll die NVP-Aufstellung alle 5 Jahre erfolgen.

Die Mindestinhalte des Nahverkehrsplans nach §6 NNVG sind:

  1. Bedienungsangebot im Planungsgebiet und dafür vorhandene Verkehrsanlagen
  2. Zielvorstellungen bei der weiteren Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs
  3. geplante Maßnahmen unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Aufgabenträgers zur Verwirklichung der Zielvorstellungen
  4. geplante Investitionen
  5. Finanzbedarf für diese Investitionen einschließlich Folgekosten
  6. Finanzbedarf für Betriebskostendefizite aus dem vorhandenen Bedienungsangebot und aus der Verwirklichung der Maßnahmen nach Nummer 3
  7. Deckung des Finanzbedarfs aus 5 und 6.

Die tatsächliche NVP-Aktualisierungsfrequenz der ÖPNV-Aufgabenträger ist uneinheitlich, Gleiches gilt für die Inhalte: Die Spanne reicht von ganzheitlicher Identifizierung von Problemen und Lösungsorientierung bis zu wettbewerbskritischer Betreiberorientierung im hauptsächlichen Schul- und Ausbildungsverkehr. Ein aktueller Nahverkehrsplan ist somit derzeit kein genereller Indikator für innovative Maßnahmen z.B. im nicht-schulbezogenen ÖPNV.

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