Zielsetzung
Durch die Förderung sollenschnelle Verbindungen, insbesondere an Oberzentren und Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), mit modernen Bussen geschaffen werden. Die niedersächsische Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Aufbau neuer und die Aufwertung bestehender Buslinien zu fördern, um alle Regionen des Landes noch bedarfsgerechter in den öffentlichen Nahverkehr einzubeziehen und an überregional relevanten Bahnknoten anzubinden. Das Programm soll den Aufgabenträgern einen Anreiz bieten, gerade in Räumen, in denen eine Ausweitung des schienengebundenen Verkehrsangebots wirtschaftlich nicht vertretbar oder nicht realisierbar ist, die Möglichkeit zu prüfen, das Schienennetz durch diese Alternative sinnvoll zu ergänzen.
Die Buslinien sollen dabei eine mit dem SPNV vergleichbare Bedienqualität aufweisen und im Regelfall stündlich verkehren. Sie zeichnen sich weiter durch eine direkte und schnelle Linienführung zwischen den Aufkommensschwerpunkten aus und werden mit qualitativ hochwertigen Bussen betrieben, ausgestattet mit Klimaanlagen, Niederflureinstieg und WLAN. Fahrgastfreundliche Umstiegsmöglichkeiten zum SPNV, einschließlich einer zuverlässigen Anschlusssicherung, sind weitere Qualitätskriterien.
Fördererlass und Antragstellung
Gefördert werden Relationen, die
- der Anbindung von Mittelzentren an Oberzentren,
- der Anbindung von Mittelzentren an SPNV-Haltepunkte,
- dem räumlichen Lückenschluss im SPNV-Netz,
- der Anbindung von SPNV-Haltepunkten an Fährverbindungen oder
- der Anbindung von Orten auf Grund eines besonderen touristischer oder sonstigen Bedarfs dienen.
Förderfähige Betriebsleistungen müssen über mindestens drei Jahre und im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge bestellt werden und die Bedien- und Qualitätsstandards des Fördererlasses einhalten.
Zuwendungsberechtigt sind die zuständigen niedersächsischen ÖPNV-Aufgabenträger, Landkreise und Kommunen. Eine Antragstellung durch Verkehrsunternehmen ist nicht möglich.
Der Förderzeitraum beträgt zunächst maximal 60 Monate. Die Betriebsaufnahme einer landesbedeutsamen Buslinie muss vor dem 31.12.2026 erfolgen. Die weitere Fortschreibung des Programms ist nach einer Evaluation beabsichtigt. Der Zuwendungsbetrag wird zur teilweisen Abdeckung eines Betriebskostendefizits gewährt und anhand von Fördersätzen pro Fahrplan-km bemessen. Die Fördersätze differenzieren zwischen neu vergebener und aufgewerteter Betriebsleistung und sind abhängig von der Steuerkraft der linienführenden Region.
Auf unserer interaktiven Karte können Sie sich über den Filter "Streckennetz" unter „Landesbuslinie“ die landesbedeutsamen Buslinien anzeigen lassen. Hier kommt der Link dazu: https://www.lnvg.de/interaktive-karte
Die Förderrichtlinie finden Sie in unserem Downloadbereich.