Investitionen in die Schieneninfrastruktur sind häufig auf konkrete Nutzungen ausgerichtet, d. h. die Infrastrukturbetreiber investieren in den Aus- oder Neubau von Strecken und Stationen nur, wenn ein langfristiger Betrieb der Strecke sichergestellt und die Wirtschaftlichkeit dieser Investitionen durch langjährige Bestellgarantien abgesichert ist. Dadurch müssen das Land und wir uns nicht nur an den einmaligen Kosten des Investitionsvorhabens beteiligen, sondern wir werden regelmäßig auch zur Absicherung der daraus erwachsenden Folgekosten für die Infrastrukturbetreiber herangezogen. Dies erfordert ein hohes Maß an Verantwortung bei der Projektauswahl und bei der Planungssicherheit sowohl in finanzieller wie verkehrlicher Sicht, um derartige Garantien aussprechen zu können.