Investitionen in die Schieneninfrastruktur sind häufig auf konkrete Nutzungen ausgerichtet, d. h. die Infrastrukturbetreiber investieren in den Aus- oder Neubau von Strecken und Stationen nur, wenn ein langfristiger Betrieb der Strecke sichergestellt und die Wirtschaftlichkeit dieser Investitionen durch langjährige Bestellgarantien abgesichert ist. Dadurch müssen das Land und wir uns nicht nur an den einmaligen Kosten des Investitionsvorhabens beteiligen, sondern gemeinsam werden wir regelmäßig auch zur Absicherung der daraus erwachsenden Folgekosten für die Infrastrukturbetreiber herangezogen. Dies erfordert ein hohes Maß an Verantwortung bei der Projektauswahl und bei der Planungssicherheit sowohl in finanzieller wie verkehrlicher Sicht, um derartige Garantien aussprechen zu können.
Eine Zielstellung der LNVG ist, die heutigen dieselbetriebenen Fahrzeuge perspektivisch durch lokal emissionsfreie Züge neben der klassischen E-Traktion – mit HEMU - (Hydrogen Electric Multiple Unit: Antrieb durch Brennstoffzellen) und BEMU -Fahrzeugen (Battery Electric Multiple Unit: Antrieb durch Batterien) zu ersetzen.
Unter wirtschaftlichen Aspekten sind neben den Investitionskosten für den Ausbau von Strecken und Stationen sowie Werkstatt und Energieversorgungsinfrastruktur (Ladeinfrastruktur und Tankstellen) auch die jeweiligen Betriebskosten (insbesondere für Energie und deren Verfügbarkeit/Wettbewerbssituation am Markt) für die verschiedenen Antriebsarten gegenüber zu stellen.