Vertriebsstruktur

Fahrgäste können ihre Fahrscheine auf verschiedenen Wegen erwerben, immer jedoch vor dem Einstieg in den Zug. Natürlich auch online oder im Abo.

Vertriebsstruktur

Der Vertrieb von Fahrscheinen ist ebenso wie die Tarifgestaltung zunächst eine rein unternehmerische Aufgabe. Das gilt auch für die NE-Bahnen, die diese Aufgabe in der Vergangenheit häufig großteils auf Unternehmen der DB AG übertragen haben, oft jedoch unfreiwillig. Um personenbediente Verkaufsstellen langfristig zu sichern, haben wir bereits im Jahr 2003 mit der DB AG Regelungen zur flächendeckenden Präsenz von Reisezentren und Agenturen vereinbart, die im Jahr 2005 um ein Öffnungszeitenkonzept ergänzt wurden.
2010 begannen dann mit metronom und NWB erstmals NE-Bahnen mit einem umfangreichen eigenen, stationären Vertriebsangebot. In diesem Zusammenhang zeigten sich zum Einen erhebliche Kommunikationsschwierigkeiten und Verunsicherungen der Fahrgäste. Wo welche Fahrkarten erhältlich sein werden und warum, wurde lebhaft diskutiert. Gleichzeitig zeigte sich, dass die bisherigen Rahmenbedingungen dazu führten, dass es scheinbar für einzelne EVU attraktiver war, z.B. einen zweiten Automaten aufzustellen als eine Kooperation mit dem Marktführer DB Vertrieb einzugehen. In der Folge werden den Aufgabenträgern regelmäßig Vertriebskosten mehrfach berechnet.

Parallel zeigten sich verschiedene Grenzen des Betriebs von Fahrkartenautomaten in den Zügen, weshalb auch dieser Ansatz auf den Prüfstand gestellt wurde.

Gemeinsam mit den Aufgabenträgern Region Hannover, Regionalverband Großraum Braunschweig, Hamburg und Bremen hat die LNVG all diese Probleme analysiert, ein vertriebliches Gesamtkonzept entwickelt und in einer Rahmenvereinbarung mit den betreffenden Aufgabenträgern fixiert. Ziele dieser Rahmenvereinbarung sind ein effizienter Vertrieb durch Vermeidung von Doppelstrukturen, ein verlässliches und einheitliches Vertriebsangebot für die Fahrgäste, planbare und verlässliche Rahmenbedingungen für EVU und Vertriebsdienstleister durch klare Verantwortlichkeiten und aufeinander abgestimmte Vorgaben zum Vertrieb in künftigen Ausschreibungsunterlagen.

 

Eckpunkte Vertriebskonzept

1) Vertriebsangebot: 

Mit der Garantie von stationären Automaten an jeder Station und einem Netz personenbedienter Verkaufsstellen sowie Abo- und Internetvertrieb ist gesichert, dass es jedem Fahrgast möglich ist, einen gültigen Fahrschein unter angemessenen, komfortablen Bedingungen zu erwerben. Diese Bedingungen sind im Gebiet der beteiligten Aufgabenträger für jeden Fahrgast einheitlich und transparent. Weitere Vertriebswege, insbesondere die sich rasch weiterentwickelnden verschiedensten Formen elektronischer Tickets, können damit weitgehend ohne Reglementierungen bleiben. So wird der technische Fortschritt nicht gebremst. Bei der Einführung von eTickets ist „nur“ die Kompatibilität mit anderen eTickets in Deutschland sicherzustellen. Nähere Einzelheiten dazu:

  • An jeder Bahnstation muss mindestens ein Fahrausweisautomat stehen. Sofern er nicht an einem gemeinsamen Zugangsbereich zu den Bahnsteigen etc. aufgestellt werden kann, soll auf jedem Bahnsteig mindestens ein Automat aufgestellt und betrieben werden. Die Automaten müssen modern und benutzerfreundlich sein. Die Betreiber werden vertraglich verpflichtet, bestimmte Qualitätsanforderungen bzgl. Störungsfreiheit und Benutzerfreundlichkeit einzuhalten.
  • An jeder Bahnstation mit „mindestens 1.000 Ein- und Aussteigern (ohne Umsteiger; S-Bahn-Halte u.ä. sind ggf. ausgenommen)“ und/oder in kreisfreien Städten oder touristisch sehr bedeutsamen Orten/Kurorten soll der personenbediente Verkauf von Fahrscheinen am Bahnhof dauerhaft garantiert werden. Die Betreiber der personenbedienten Verkaufsstellen werden vertraglich verpflichtet, bestimmte Qualitätsanforderungen bzgl. Standort, Öffnungszeiten, Serviceniveau usw. einzuhalten. An den übrigen Stationen wird an jedem Automaten auf die nächstgelegene Verkaufsstelle hingewiesen. Fernbediente Vertriebsstellen, sog. Videoreisezentren, sind zu personenbedienten Verkaufsstellen gleichwertig und werden an kleineren Stationen zunehmend eingesetzt, um qualitativ hochwertige Beratung in der Fläche aufrecht halten zu können.
  • Bei Neuvergaben des SPNV ist der reguläre Fahrscheinverkauf im Zug nicht mehr vorgesehen, um die Fahrgeldeinnahmen effektiv sichern zu können. Ausführungen zur Bedeutung der Fahrgeldeinnahmen für einen nachhaltigen SPNV finden Sie hier. Im Fall von Automaten- oder Entwerterstörungen können Fahrgäste Fahrkarten ohne Aufpreis im Zug erwerben.
  • Für den Abo- und den Internetvertrieb bevorzugen die Aufgabenträger zur Vermeidung von Doppelstrukturen einen zentralen Vertriebsdienstleister.

2) Vertriebsorganisation:

Dieser Aspekt betrifft die Fahrgäste kaum, dafür die Unternehmen umso mehr. Erstmals für die Ausschreibung „Expresslinien Emsland / Mittelland“ wurde daher ein System entwickelt, mit dem die wechselseitigen Verantwortlichkeiten der EVU für den Vertrieb untereinander und gegenüber dem Fahrgast klar und eindeutig festgeschrieben werden und somit die Kalkulierbarkeit wesentlich verbessert wurde. Solche Rahmenbedingungen sorgen mittelfristig auch für niedrigere Zuschüsse, weil Wagnisaufschläge entfallen. Der Vertrieb bleibt aber grundsätzlich in der Verantwortung der EVU, er wird nicht von der Erbringung von SPNV-Leistungen abgetrennt.

3) Vertrieb von Fernverkehrsfahrscheinen:

Mit Beschluss vom 24.05.2016 hat das Bundeskartellamt die DB AG verpflichtet, auch NE-Bahnen zu bestimmten Bedingungen den Verkauf von Fernverkehrsfahrscheinen zu ermöglichen.
 
Mehr dazu finden Sie in der Pressemitteilung des Bundeskartellamts.
 
Die DB AG und die NE-Bahnen schaffen derzeit die notwendigen technischen und kommerziellen Voraussetzungen. Insbesondere an den Automaten und im Hintergrundsystem sind dabei umfangreiche Umprogrammierungen erforderlich. Mit einer Umsetzung ist daher kurzfristig nicht zu rechnen. Zudem ist nach Angaben einiger NE die Kostendeckung unter den derzeitigen Rahmenbedingungen fraglich.
Für die kommenden Ausschreibungen können die SPNV-Aufgabenträger nun anders als bisher auch bestimmte Regelungen zum Verkauf von Fernverkehrsfahrscheinen treffen. So ist beispielweise geplant, diesbezügliche Zusagen bei der Wertung von Angeboten positiv zu berücksichtigen. Unabhängig davon bleibt die LNVG allerdings bei ihrer Grundauffassung, dass der Verkauf von Fernverkehrsfahrscheinen zuvorderst eine unternehmerische Aufgabe der Fernverkehrsunternehmen, vor allem der DB Fernverkehr AG, ist.

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