Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Betriebsablauf in Bezug auf Qualität – Pünktlichkeit (Fahrplantreue), Schnelligkeit, Zuverlässigkeit (Anschlusssicherung), Erreichbarkeit oder Störungsbewältigung - nachhaltig verbessert wird.
Förderfähig sind insbesondere technische Maßnahmen zur Steuerung von Lichtsignalanlagen und rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme (RBL/ITCS). Bauliche Maßnahmen wie Straßenaufweitungen an Kreuzungen, Busschleusen, Bussonderfahrstreifen (nur im Rahmen eines ÖPNV-Beschleunigungsprogramms) und Markierungen an Fahrbahnen können ebenfalls zur Förderung beantragt werden.
Maßnahmen, von denen der ÖPNV gleichrangig mit dem Gesamtverkehr als ein Teil von ihm profitiert (z. B. singuläre Einrichtung einer Grüne-Welle-Struktur), können nicht gefördert werden.
RBL-Systeme mit zentralem Betriebsführungsrechner sind in der Regel nur dann förderfähig, wenn mindestens 90 Fahrzeuge angeschlossen sind. Bei geringerer Fahrzeugzahl ist ein System ohne zentralen Betriebsführungsrechner zu wählen (fahrzeugautonomer Betrieb). Die RBL-Systeme sollten modular aufgebaut und damit für Systemerweiterungen und für die Umsetzung neuerer Entwicklungen offen sein.
Förderanträge sind bis zum 31.05. eines Jahres für Maßnahmen, die im Folgejahr realisiert werden sollen, vollständig einzureichen. Die erforderlichen Formulare und Merkblätter finden Sie in unserem Downloadbereich.