Glossar

AV
Allgemeine Vorschriften
Abs.
Absatz
Art.
Artikel
BEMU
batterieelektrische Schienenfahrzeuge

Schienenfahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb

Bundesverband SchienenNahverkehr
Dachverband der Bestellerorganisationen im SPNV

https://www.schienennahverkehr.de/

DINSO II
DINSO II

Dieselnetz Niedersachsen-Südost-Teillos II

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EBN
Speziell definiertes und abgegrenztes Verkehrsnetz für den Schienenpersonennahverkehr

Bezeichnung eines ausgewählten Verkehrsnetzes im Schienenpersonennahverkehr zwischen Norddeich-Mole, Wilhelmshaven, Oldenburg, Bremen, Hannover, Bremerhaven und Osnabrück

ECM
Entity in charge of Maintenance

Entity in charge of Maintenance: Zertifizierte zuständige Stelle für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen

EU-Beihilfrechtsregelungen
Erläuterung zum EU-Beihilferecht

Regelungen EU-Beihilferecht:

Ein Zuwendungsempfänger muss vom zuständigen Aufgabenträger durch einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. 10. 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates mit der Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten betraut worden sein, die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen i. S. der Verordnung unterliegen.

Es darf durch die Zuwendungsgewährung nicht zu einer übermäßigen Ausgleichsleistung für die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung kommen. Die Zuwendung beschränkt sich daher auf solche Investitionen, die durch den öDA (samt Zubestellungen) vorgegeben werden bzw. die für die Erfüllung der Auftragsleistung erforderlich sind. Die geförderten Anlagen müssen im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Pflichten eingesetzt werden. Die Investitionsförderung ist im vollen Umfang im Rahmen der Abrechnung nach Maßgabe des öDA (kosten- oder ausgleichsmindernd) zu berücksichtigen. Über entsprechende Regelungen im Auftrag muss sichergestellt sein, dass etwaige Überkompensationen festgestellt und rückabgewickelt werden.

Außerhalb von einer Betrauung mit gemeinwirtschaftlichen Pflichten ist eine Förderung nach den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. 12. 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen möglich.

Die maximale De-minimis-Förderung beträgt 200.000 Euro. Dieser Betrag darf in einem Zeitraum von drei Jahren nicht überschritten werden, d.h. eine bereits nach der De-minimis-VO ausgeschöpfte Förderung kann erst nach diesem Zeitraum neu bewilligt werden. Der Antragsteller hat eine De-minimis-Erklärung auf dem LNVG-Formular über bereits erhaltene oder beantragte Beihilfen abzugeben. Beihilfen an relevant verbundene Unternehmen sind mit einzubeziehen.

EU-Recht
Europa-Recht
EVU
Eisenbahnverkehrsunternehmen

Eisenbahnverkehrsunternehmen, welches auf Grundlage eines Verkehrsvertrages die Verkehrsleistung mit Schienenfahrzeugen zu erbringen hat

FIS
Fahrgastinformationssysteme umfassen wesentliche Medien und Systeme, die den Fahrgast vor und während einer Reise informieren. Sie zeichnen sich durch Vielfalt, zunehmende Vernetzung und Nutzung digitaler Echtzeitdaten aus.
FLIRT
Flinker leichter innovativer Regional Triebzug

Flinker leichter innovativer Regional Triebzug ist ein Elektrotriebwagen des Herstellers Stadler

Flirt
Baurart eines Regional Triebzuges

Flinker leichter innovativer Regional Triebzug (flirt) der Firma Stadler Pankow GmbH

GVFG
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

Durch das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur. 

GVH
Großraum-Verkehr Hannover GmbH

https://www.gvh.de/home/#/

Gesetze im Internet
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht unter www.gesetze-im-internet.de kostenlos im Internet bereit.

http://www.gesetze-im-internet.de/

Glossartest
Dies ist die Detailseite

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HEIV
Halter-, ECM- und Instandhaltungsvertrag

Halter-, ECM- und Instandhaltungsvertrag

HVV
Hamburger Verkehrsverbund GmbH

https://www.hvv.de/

LINT
Leichter innovativer Nahverkehrstriebwagen

Ein Triebwagen ist eine betrieblich nicht trennbare Einheit zur Personenbeförderung, welche aus fest mit einander verbundenen Einzelfahrzeugen besteht und somit als Einheit betrieben wird.

MW
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/

NNVG
Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz

Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/source/csh-da-filter%21a52e918e-8a02-41f8-8b62-1c4b6a92ff6a--WKDE_LTR_0000003520%23a9379a9ef6733be7a9f2fd5813e229a0

NiaZ
Förderprogramme "Niedersachsen ist am Zug!" I-III

Förderprogramme, die fuer den Ausbau von Bahnhöfen in Anspruch genommen werden können

PBefG
Personenbeförderungsgesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/index.html

PlaNOS
Planungsgesellschaft Nahverkehr Osnabrück GbR (PlaNOS GbR)

https://www.stadtwerke-osnabrueck.de

Regionalverband Großraum Braunschweig
Regionalverband Großraum Braunschweig

https://www.regionalverband-braunschweig.de/

SPNV
Schienenpersonenverkehr

Schienenpersonennahverkehr umfasst alle Verkehrsleistungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen im Öffentlichen Personennahverkehr.

STS
SPNV-Netz mit der regionalen Bezeichnung "Saale - Thüringen - Südharz"
Station
Sammelbegriff für Zugangspunkte zum Schienenverkehr. Beinhaltet sowohl Bahnhöfe als auch Haltepunkte.
Triebwagen
Ein Triebwagen ist eine betrieblich nicht trennbare Einheit zur Personenbeförderung, welche aus fest mit einander verbundenen Einzelfahrzeugen besteht und somit als Einheit betrieben wird.
VBN
Verkehrsverbund Bremen / Niedersachsen GmbH
VEJ
Verkehrsregion Nahverkehr Ems-Jade

https://www.vej-info.de/

VO 1370
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße

https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2007/1370/oj

VSN
Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen
Verkehrsvertrag
Verkehrsvertrag

Die rechtliche Grundlage, auf der EVU Leistungen im SPNV erbringen und dafür Zuschüsse erhalten. Er enthält alle Regelungen zum Leistungsumfang, zur geforderten Qualität, zur Zuschussberechnung und zu den Folgen von Qualitätsmängeln. Nur in gesetzlich eng definierten Ausnahmefällen können Verkehrsverträge ohne ein – ebenfalls gesetzlich geregeltes – wettbewerbliches Vergabeverfahren vergeben werden.

ZVBN
Zweckverband Verkehrsverbund Bremen / Niedersachsen (ZVBN)

https://www.zvbn.de/

ZVSN
Zweckverband Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen
iLINT
Brennstoffzellenfahrzeuge, die mit Wasserstoff betrieben werden

Brennstoffzellenfahrzeuge, die mit Wasserstoff betrieben werden

ÖDA
öffentlicher Dienstleistungsaufträge
ÖPNV
öffentlicher Personennahverkehr