Rainer Peters war seit 2004 Bereichsleiter Personenbeförderungsrecht bei der LNVG. Von 2009 bis 2019 war er auch Pressesprecher der Gesellschaft.

LNVG-Sprecher Dirk Altwig bedankt sich bei seinem Vorgänger.

 

Lieber Herr Kollege!

Nach 19 Jahren muss die LNVG nun ohne Sie auskommen. Sie sind eines dieser „Urgesteine“ der Firma. Ab Dezember 2004 haben Sie hier den Bereich Personenbeförderungsrecht aufgebaut. Ein trockenes Thema? Es ist nicht Ihre Art, aus der Schule zu plaudern, aber ein paar Ereignisse sind einfach zu schön, um sie nicht zu erzählen.

Ja, ich vereinfache jetzt, Sie würden das nicht tun, aber im Kern war es so: Während bis 2005 die Aufgabenträger, oft die Landkreise, den Busverkehr ziemlich frei an irgendeine Firma vergeben konnten, läuft seitdem ein Genehmigungswettbewerb bei der LNVG. Mehrere Angebote werden verglichen, das Beste bekommt den Zuschlag. Das hat am Anfang für Unruhe gesorgt. Nicht jeder Landkreis hat akzeptiert, wenn die eigene Busgesellschaft nicht den Zuschlag bekommen hat. Da hat ein Landrat vor dem Betreiberwechsel seinen Bauhof angerufen und sämtliche Haltestellen-Masten abflexen lassen. Sie haben letztlich mit der Vergabe-Entscheidung trotzdem recht bekommen. Und längst ist das Verhältnis zum entsprechenden Landkreis wieder entspannt.

Das liegt sicher auch an Ihrer persönlichen Art. Die ist nämlich inhaltlich nachdrücklich, aber im Auftritt zurückhaltend, ich möchte sagen „hanseatisch“. Und da gibt es noch etwas ganz Besonderes, was andere wahrscheinlich ständig und ungefragt erzählt hätten: Im Jahr 2010 landete die von der LNVG praktizierte Verfahrensstruktur bei Liniengenehmigungen vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Einschätzung der LNVG hat recht bekommen – denn Ihr Bereich und Sie neigen nicht zu Schnellschüssen, sondern zur Gründlichkeit (Entscheidung vom 11.10.2010 - 1 BvR 1425/10-).

Ihr Dienst für Niedersachsen begann 1986 im Wirtschaftsministerium. Dort waren Sie unter anderem Pressesprecher und auch im Referat 44 (ÖPNV/Schiene) tätig, bevor Sie zur LNVG wechselten. Mit dem Bereich „Personenbeförderungsrecht“ ist die LNVG auch Aufsichtsbehörde für die Bus- und Straßenbahnbetriebe in Niedersachsen. Sie haben das als Auftrag begriffen, im Sinne der Fahrgäste zu handeln. Zum Beispiel als sich bei Beginn der Corona-Epidemie abzeichnete, dass einige Verkehrsunternehmen auch Fahrgäste ohne Maske befördern wollten. Sie haben da sehr deutlich gemacht, dass die Abwehr von Gefahren für die Fahrgäste das höhere Rechtsgut ist als die Beförderungspflicht.

Der LNVG wird künftig ein großer Erklärer fehlen. Ein Erklärer mit einer Engelsgeduld. Journalisten die Feinheiten von Zuständigkeiten im ÖPNV oder Details des Personenbeförderungsrechts zu verdeutlichen, das ist jedenfalls große Kunst für Pressesprecher! Ich war immer sehr froh, wenn Sie mir entsprechenden Erläuterungen druckfähig auf den Tisch gelegt haben. Sie haben mir den Einstieg leicht gemacht. Wenn ich um Rat oder Hilfe gebeten habe, waren Sie da – aber Sie haben sich mit Ihrer langen Erfahrung nie aufgedrängt. Auch das ist stark.

Lieber Herr Kollege, vielen Dank und genießen Sie den kommenden Lebensabschnitt – auf dem Motorrad und hoffentlich gelegentlich auch in einem unsere Züge! Zum Schluss das, was Sie sonst immer sagen: „Ich wünsche noch einen hohen Wirkungsgrad.“

Dirk Altwig

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