ÖPNV

Die Verantwortung für regionale Mobilitätslösungen liegt in Niedersachsen maßgeblich bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Zusammen mit den Verkehrsunternehmen planen sie den Nahverkehr mit Bussen und Stadtbahnen, schaffen so ein klimaschonendes Nahverkehrsangebot. Die LNVG genehmigt diesen ÖPNV. Sie übt dabei die gesetzliche Funktion eines „Schiedsrichters“ aus und sieht sich insbesondere den öffentlichen Verkehrsinteressen verpflichtet.

Der Öffentliche Personennahverkehr auf der Straße (ÖPNV) befindet sich im Spannungsfeld zwischen Gewerberecht und Daseinsvorsorge. Busse und Stadtbahnen bringen täglich Millionen Menschen umweltverträglich zu ihren Arbeitsplätzen, in die Schule oder zu Freizeitaktivitäten. Gleichzeitig fördern der demografische Wandel, strukturelle Veränderungen im ländlichen Raum wie auch die zunehmende Digitalisierung des ÖPNV neue Mobilitätsformen und Angebotsstrategien. Für private Haushalte, für Unternehmen und für öffentliche Einrichtungen ist eine gute ÖPNV-Anbindung ganz wesentlich - z.B. bei der Erreichbarkeit des Arbeits- und Ausbildungsplatzes oder für die optimale Standortsuche.

Die Verantwortung für die Umsetzung von Mobilitätslösungen liegt in Niedersachsen maßgeblich bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten bzw. den von ihnen gebildeten Zweckverbänden. Sie sind die gesetzlichen ÖPNV-Aufgabenträger. Zusammen mit den Verkehrsunternehmen planen sie den Nahverkehr mit Bussen und Stadtbahnen in ihrer Region. In den Nahverkehrs-plänen setzen sie die Standards und Anforderungen für einen attraktiven ÖPNV. Wenn Unternehmen diese Verkehre nicht auf eigenes Risiko (eigenwirtschaftlich) anbieten können, bestellen und finanzieren die kommunalen Aufgabenträger den Nahverkehr auf der Straße, indem sie öffentliche Dienstleistungsaufträge vergeben.

Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen GmbH (LNVG) spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Als Liniengenehmigungsbehörde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist sie für ganz Niedersachsen zuständig. Sie genehmigt den ÖPNV im Bus- und Stadtbahnverkehr, ist insoweit für rund 2600 Linienkonzessionen zwischen Harz und Nordsee verantwortlich. Das Gesetz hat ihr in diesem Kontext die hoheitliche Funktion eines „Schiedsrichters“ übertragen. In dieser Rolle sucht die LNVG stets den Ausgleich zwischen den Anliegen der kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger und den Belangen des mittelständischen Verkehrsgewerbes. Dabei sieht sie sich vor allem den öffentlichen Verkehrsinteressen verpflichtet.    

Neben ihrer Funktion als Genehmigungsbehörde unterstützt die LNVG die kommunalen Aufgabenträger bei der aktiven Wahrnehmung ihres gesetzlichen Auftrages und bei der Ausschöpfung des in der ÖPNV-Branche verankerten Handlungsrahmens. Die LNVG sichert und bündelt positive Erfahrungen bei der Gestaltung von Mobilität, insbesondere in ländlichen Räumen, und gibt dieses Wissen gezielt an interessierte Landkreise, Kommunen und Initiativen weiter.

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