Einrichtung von Verkehrsleistungen im Gebiet der Landkreise Cloppenburg und Oldenburg als Linienverkehr nach § 42 PBefG
Von der zuständigen Behörde nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370), dem ÖPNV-Aufgabenträger Landkreis Cloppenburg (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Neuordnung des öffentlichen Personennahverkehrs – Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz = NNVG), wurde uns mitgeteilt, dass diese nach der VO 1370 initiativ geworden ist und beabsichtigt, mittels öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne des Art. 3 Abs. 1 VO (EG) 1370/2007 Verkehrsverträge mit Betreibern öffentlicher Personenverkehrsdienste zu schließen.
Nach Absicht des Landkreises Cloppenburg soll der öffentliche Personenbeförderungsauftrag den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den Gebieten der Gemeinden Lastrup, Löningen und Essen sowie auf der Relation von Friesoythe nach Wardenburg (Landkreis Oldenburg) umfassen. Der Betrieb sollte am 01.08.2020 aufgenommen werden und bis zum 31.07.2024 betrieben werden. Da das Genehmigungsverfahren bis zur geplanten Betriebsaufnahme nicht abgeschlossen werden konnte, wurden für die Linien jederzeit widerrufliche einstweilige Erlaubnisse erteilt, die bis zum 31.12.2020 befristet sind.
Der Landkreis Cloppenburg hatte die vorgenannten Linien bereits am 02.08.2019 im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, allerdings mit Fahrplänen, die wesentlich von denen abweichen, die Gegenstand der Vergabe waren. Es wird daher ein erneutes Zeitfenster für eigenwirtschaftliche Anträge geöffnet.
lfd. Nr. | Linien-Nr | Linienweg von-nach | Genehmigungsbeginn | Verkehrstage | Jährl. Verkehrsleistung ca. |
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4 | 911 | Gemeindeverkehr Lastrup | 01.08.2020 | Mo-Sa | 59.250 km |
(im Bereich Kl. Roscharden – Hammel – Norwegen – Hamstrup – Suhle – Lastrup) | |||||
913 | Stadtverkehr Löningen | 01.08.2020 | Mo-Sa | 51.680 km | |
(im Bereich Kl. Roscharden – Hammel – Steinrieden - Böen – Schelmkappe – Bunnen – Hamstrup – Suhle) | |||||
916 | Gemeindeverkehr Essen | 01.08.2020 | Mo-Sa | 32.680 km | |
(im Bereich Bartmannsholte – Herbergen – Sandloh – Brokstreek – Essen – Barlage – Felde) | |||||
918 | Friesoythe – Wardenburg über Bösel – Petersdorf – Benthullen | 01.08.2020 | Mo-Fr | 55.470 km | |
Der Landkreis legt seiner Interventionsabsicht die in der Leistungsbeschreibung dargelegten Anforderungen an die Verkehrsleistung zugrunde.
Für die von dieser Information erfassten Verkehrsdienste können innerhalb der oben gesetzten Frist bei der LNVG Genehmigungsanträge für sogenannte eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen gestellt werden.
Bei dieser Frist handelt es sich um eine behördlich gesetzte Ausschlussfrist (vgl. auch I. dieser Veröffentlichung).
Zur Definition der Eigenwirtschaftlichkeit von Verkehrsleistungen verweisen wir auf § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG.
Im Landkreis Cloppenburg existiert eine allgemeine Vorschrift (aV) betreffend den Ausgleich tariflicher Verpflichtungen für den ÖPNV im Rahmen des VGC-Tarifs. Diese ist unter
https://lkclp.de/ordnung-verkehr/verkehr/oeffentlicher-personennahverkehr.php
abrufbar.
Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Vorschrift im Sinne des Artikels 3 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007. Nach § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG sind Verkehrsleistungen eigenwirtschaftlich, deren Aufwand u.a. gedeckt wird, durch Ausgleichsleistungen auf der Grundlage allgemeiner Vorschriften nach Artikel 3 Abs. 2 VO(EG) 1370/2007.
Die Genehmigungsbehörde wird die vom ÖPNV-Aufgabenträger mit seiner Intervention verbundenen Zielsetzungen bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit hier gegenständlicher Genehmigungsanträge unter dem Gesichtspunkt der Genehmigungsvoraussetzung des öffentlichen Verkehrsinteresses (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 3 PBefG) beachten, etwaig wird relevanter Prüfungsmaßstab auch die Vorschrift des § 13 Abs. 2 a Satz 1 PBefG sein.
Zuständige Genehmigungsbehörde für die hier gegenständlichen Verkehrsleistungen ist die
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Kurt-Schumacher-Straße 5
30159 Hannover.
Die o.a. Genehmigungsanträge können auch bei der
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Büro Oldenburg
Nadorster Straße 210
26123 Oldenburg
gestellt werden.