Veröffentlichungen

Willkommen im Bereich Veröffentlichungen. Hier finden Sie das Genehmigungsverzeichnis sowie die Antragsfristen nach dem PBefG und die Gesamtberichte der LNVG über die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge

Einrichtung von Verkehrsleistungen im Gebiet der Landkreise Cloppenburg und Oldenburg als Linienverkehr nach § 42 PBefG

Von der zuständigen Behörde nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370), dem ÖPNV-Aufga­benträger Landkreis Cloppenburg (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Neuord­nung des öffentlichen Personennahverkehrs – Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz = NNVG), wurde uns mitgeteilt, dass diese nach der VO 1370 initiativ geworden ist und beabsichtigt, mittels öffentli­chen Dienstleistungsauftrag im Sinne des Art. 3 Abs. 1 VO (EG) 1370/2007 Verkehrsverträge mit Be­treibern öffentlicher Personenverkehrsdienste zu schließen.

Nach Absicht des Landkreises Cloppenburg soll der öffentliche Personenbeförderungsauftrag den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den Gebieten der Gemeinden Lastrup, Löningen und Essen so­wie auf der Relation von Friesoythe nach Wardenburg (Landkreis Oldenburg) umfassen. Der Betrieb sollte am 01.08.2020 aufgenommen werden und bis zum 31.07.2024 betrieben werden. Da das Ge­nehmigungsverfahren bis zur geplanten Betriebsaufnahme nicht abgeschlossen werden konnte, wur­den für die Linien jederzeit widerrufliche einstweilige Erlaubnisse erteilt, die bis zum 31.12.2020 be­fristet sind.

Der Landkreis Cloppenburg hatte die vorgenannten Linien bereits am 02.08.2019 im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, allerdings mit Fahrplänen, die wesentlich von denen abwei­chen, die Gegenstand der Vergabe waren. Es wird daher ein erneutes Zeitfenster für eigenwirtschaft­liche Anträge geöffnet.

lfd. Nr. Linien-Nr Linienweg von-nach Genehmigungsbeginn Verkehrstage Jährl. Verkehrsleistung ca.
4 911 Gemeindeverkehr Lastrup 01.08.2020 Mo-Sa 59.250 km
    (im Bereich Kl. Roscharden – Hammel – Norwegen – Hamstrup – Suhle – Lastrup)      
  913 Stadtverkehr Löningen 01.08.2020 Mo-Sa 51.680 km
    (im Bereich Kl. Roscharden – Hammel – Steinrieden - Böen – Schelmkappe – Bunnen – Hamstrup – Suhle)      
  916 Gemeindeverkehr Essen 01.08.2020 Mo-Sa 32.680 km
    (im Bereich Bartmannsholte – Herbergen – Sandloh – Brokstreek – Essen – Barlage – Felde)      
  918 Friesoythe – Wardenburg über Bösel – Petersdorf – Benthullen 01.08.2020 Mo-Fr 55.470 km
           

Der Landkreis legt seiner Interventionsabsicht die in der Leistungsbeschreibung dargelegten Anforde­rungen an die Verkehrsleistung zugrunde.
Für die von dieser Information erfassten Verkehrsdienste können innerhalb der oben gesetzten Frist bei der LNVG Genehmigungsanträge für sogenannte eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen gestellt werden.
Bei dieser Frist handelt es sich um eine behördlich gesetzte Ausschlussfrist (vgl. auch I. dieser Veröf­fentlichung).

Zur Definition der Eigenwirtschaftlichkeit von Verkehrsleistungen verweisen wir auf § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG.
Im Landkreis Cloppenburg existiert eine allgemeine Vorschrift (aV) betreffend den Ausgleich tarifli­cher Verpflichtungen für den ÖPNV im Rahmen des VGC-Tarifs. Diese ist unter

https://lkclp.de/ordnung-verkehr/verkehr/oeffentlicher-personennahverkehr.php

abrufbar.

Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Vorschrift im Sinne des Artikels 3 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007. Nach § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG sind Verkehrsleistungen eigenwirtschaftlich, deren Aufwand u.a. gedeckt wird, durch Ausgleichsleistungen auf der Grundlage allgemeiner Vorschriften nach Arti­kel 3 Abs. 2 VO(EG) 1370/2007.

Die Genehmigungsbehörde wird die vom ÖPNV-Aufgabenträger mit seiner Intervention verbundenen Zielsetzungen bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit hier gegenständlicher Genehmigungsan­träge unter dem Gesichtspunkt der Genehmigungsvoraussetzung des öffentlichen Verkehrsinteresses (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 3 PBefG) beachten, etwaig wird relevanter Prüfungsmaßstab auch die Vorschrift des § 13 Abs. 2 a Satz 1 PBefG sein.

Zuständige Genehmigungsbehörde für die hier gegenständlichen Verkehrsleistungen ist die

Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Kurt-Schumacher-Straße 5
30159 Hannover.

Die o.a. Genehmigungsanträge können auch bei der

Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Büro Oldenburg
Nadorster Straße 210
26123 Oldenburg

gestellt werden.

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZUR VERGABE VON ÖPNV-LEISTUNGEN AUF DEN LINEN 911, 913, 916 UND 918 IM LANDKREIS CLOPPENBURG

Anlage 1

Anlage 2 Fahrplan (Fahrpläne Linien 911, 913, 916, 918)

Anlage 3 Verkehrsvertrag zwischen dem Landkreis Cloppenburg und dem Auftragnehmer

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